Stand und Geltung
Stand: 02.11.2026 · ersetzt die AGB „Huck Media GbR“ vom 05.03.2018 · rechtlich verbindlich ist allein diese deutsche Fassung (§ 21 Abs. 3)
Die AGB als PDF: huck-media-agb-2026-11-02.pdf. Eine englische Übersetzung finden Sie unter English version; maßgeblich ist allein diese deutsche Fassung.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Huck Media, Einzelunternehmen, Inhaber Nicolas Huck, Schlesierweg 19, 77880 Sasbach, Deutschland, E-Mail: nicolas@huck-media.de / info@huck-media.de, Telefon / WhatsApp: +49 176 43906380, USt-IdNr.: DE313895576 (nachfolgend „Huck Media“), und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend „Kunde“). Die früher verwendete Bezeichnung „Huck Media GbR“ wird nicht mehr geführt.
(2) Huck Media erbringt Leistungen als Medienagentur in folgenden Bereichen: Grafikdesign und Druck, Webdesign und App Design, Motion Design und Animation, Video und Postproduction, 3D und VFX, Sound-Design und Musik, Social Media und generative KI sowie Kunst und Konzepte. Dazu stellt Huck Media den Kunden einen geschützten Online-Kundenbereich („Kundenordner“) zur Verfügung (§ 15).
(3) Die AGB gelten für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gelten sie ebenfalls, soweit einzelne Regelungen nicht ausdrücklich nur für Unternehmer gelten („nur Unternehmer“) oder § 22 etwas Abweichendes bestimmt.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Huck Media ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch dann, wenn Huck Media in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen ohne Vorbehalt erbringt. Abweichungen von diesen AGB im Einzelfall bedürfen der Bestätigung durch Huck Media in Textform.
(5) Individuelle Vereinbarungen (z. B. im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder im Briefing) haben Vorrang vor diesen AGB.
(6) Nur Unternehmer: Diese AGB gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung auch für künftige Aufträge, ohne dass Huck Media erneut auf sie hinweisen muss.
§ 2 Arbeitsweise: schriftlich, ohne Calls
(1) Die Zusammenarbeit erfolgt schriftlich, d. h. per E-Mail, über den Kundenordner oder per WhatsApp-Nachricht. Telefonate, Calls und Videokonferenzen finden nicht statt, sofern sie nicht ausdrücklich vereinbart sind („Briefing schriftlich, Ergebnis fertig. Ohne Calls.“).
(2) Mündliche oder telefonische Absprachen sind nur verbindlich, wenn Huck Media sie in Textform (§ 126b BGB) bestätigt.
(3) Maßgeblich für Inhalt und Umfang eines Auftrags sind das Angebot bzw. die Auftragsbestätigung und das schriftliche Briefing des Kunden.
(4) Für vertrauliche Inhalte empfiehlt Huck Media die Übermittlung per E-Mail oder über den Kundenordner statt per WhatsApp.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Preisangaben auf der Website von Huck Media (einschließlich Warenkorb, Angebotsvorschau und Preisliste unter „Leistungen“) sind unverbindliche Richtwerte bzw. Einstiegspreise („ab“-Preise) und kein verbindliches Angebot. Eine Anfrage über das Kontaktformular, den Warenkorb, per E-Mail oder WhatsApp ist noch kein Vertragsschluss.
(2) Auf Grundlage der Anfrage und des Briefings erstellt Huck Media ein individuelles Angebot in Textform. Angebote von Huck Media sind freibleibend, sofern sie nicht in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt (z. B. per E-Mail, über den Kundenordner oder per Nachricht) und Huck Media den Auftrag in Textform bestätigt (Auftragsbestätigung) oder mit der Leistung beginnt. Grundlage jedes Auftrags ist ein Angebot von Huck Media in Textform.
(4) Grundlage jeder Leistung ist ein schriftliches Briefing des Kunden. Es soll mindestens enthalten: Ziel und Verwendungszweck, gewünschte Formate und Kanäle, Inhalte und Texte, Vorgaben zu Marke und Corporate Design, gewünschte Termine, den geplanten Nutzungsumfang (§ 10) und gegebenenfalls den Ausschluss von KI-Werkzeugen (§ 12 Abs. 2). Ist das Briefing unvollständig, darf Huck Media Rückfragen stellen; Zeitpläne verschieben sich entsprechend.
(5) Änderungen oder Erweiterungen von Auftragsart oder Auftragsvolumen nach Vertragsschluss (Change Requests) bedürfen der Textform und führen zu einer Anpassung der vereinbarten Vergütung und der Termine. Huck Media teilt dem Kunden die Auswirkungen vor Beginn der geänderten Arbeiten in Textform mit. Die Änderung wird erst nach Zustimmung des Kunden umgesetzt.
§ 4 Leistungsumfang, Abo und Kontingent
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung und dem Briefing. Leistungen, die dort nicht genannt sind, schuldet Huck Media nicht. Leistungsbeschreibungen auf der Website (z. B. „pro Motiv“, „bis 45 Sek.“, „Umsetzung/CMS separat“, „kein fertiger Code“, „Sprecherhonorar extra“) dienen der Orientierung; verbindlich ist das Angebot.
(2) Huck Media erbringt die Leistungen im Rahmen des Briefings nach eigenem gestalterischem Ermessen. Beanstandungen allein wegen des künstlerischen Geschmacks begründen keinen Mangel.
(3) Geschuldet ist das vereinbarte Ergebnis in den vereinbarten Dateiformaten (z. B. PDF, PNG, MP4, ProRes, WebM, WAV). Offene Arbeits- und Projektdateien (z. B. Photoshop-, Illustrator-, After-Effects-, Premiere-, Blender-, DAW- oder Figma-Dateien, Rohmaterial, Prompts) werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist; Huck Media darf dafür eine gesonderte Vergütung verlangen.
(4) Druck, Produktion, Dreh, Sprecher, Hosting, Domains, Programmierung und CMS-Umsetzung, Backend-Anbindungen und Medienschaltungen gehören nur dann zur Leistung, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(5) Huck Media darf zur Erfüllung des Vertrags qualifizierte Dritte (z. B. Freelancer, Sprecher, Druckereien) einsetzen und bleibt gegenüber dem Kunden für deren Leistungen verantwortlich.
(6) Eine rechtliche Prüfung der Arbeitsergebnisse (insbesondere marken-, wettbewerbs-, urheber-, design- oder datenschutzrechtlich, z. B. Pflichtangaben auf Verpackungen, Consent-Banner oder Werbeaussagen) gehört nicht zur Leistung. Die Freigabe zur Veröffentlichung und die rechtliche Verantwortung für die Verwendung liegen beim Kunden.
(7) Abo: Bietet Huck Media Leistungen im Abonnement an („Abo“), gilt das Abo für die vereinbarte Leistungskategorie. Einzelleistungen dieser Kategorie werden auf das monatliche Kontingent angerechnet. Umfang des Kontingents und monatliche Vergütung ergeben sich aus dem Angebot. Nicht genutztes Kontingent verfällt am Ende des jeweiligen Abrechnungsmonats und wird nicht übertragen oder erstattet. Zu Laufzeit und Kündigung siehe § 20 Abs. 2.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt Huck Media alle benötigten Informationen, Texte, Bilder, Logos, Videos, Audiodateien, Zugangsdaten und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter digitaler Form zur Verfügung (§ 11).
(2) Der Kunde benennt eine Ansprechperson, die Rückfragen beantworten, Feedback geben und Freigaben erteilen darf. Er beantwortet Rückfragen von Huck Media innerhalb von 5 Werktagen.
(3) Feedback und Korrekturwünsche sind gesammelt, schriftlich und möglichst konkret zu übermitteln (z. B. mit Timecode, Seitenzahl oder Markierung).
(4) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen (§ 8). Der dadurch entstehende Mehraufwand kann gesondert nach Aufwand berechnet werden. Weitergehende Rechte von Huck Media (insbesondere §§ 642, 643 BGB) bleiben unberührt.
§ 6 Korrekturschleifen
(1) Im vereinbarten Preis sind 2 Korrekturschleifen enthalten, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
(2) Eine Korrekturschleife umfasst eine gesammelte Rückmeldung des Kunden zu einem vorgelegten Entwurf und deren Umsetzung durch Huck Media. Korrekturen sind Änderungen im Rahmen des ursprünglichen Briefings (z. B. Farben, Texte, Schnitt-Feinheiten, Positionen).
(3) Änderungen, die vom Briefing oder von bereits freigegebenen Zwischenständen abweichen (z. B. neues Konzept, neue Richtung, neue Inhalte, andere Formate oder Längen), sind keine Korrekturen, sondern Änderungen im Sinne von § 3 Abs. 5.
(4) Weitere Korrekturschleifen werden nach Aufwand berechnet.
(5) Freigegebene Zwischenstände (z. B. Moodboard, Stilframe, Storyboard, Rohschnitt, Layout) sind verbindliche Grundlage der weiteren Arbeit.
§ 7 Abnahme
(1) Soweit Huck Media ein Werk schuldet, ist der Kunde verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Huck Media übermittelt das Ergebnis per E-Mail, über den Kundenordner oder per Download-Link und fordert den Kunden zur Abnahme auf. Die Abnahme erfolgt in Textform. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
(2) Fiktive Abnahme (nur Unternehmer): Das Werk gilt als abgenommen, wenn Huck Media dem Kunden nach Fertigstellung eine Frist zur Abnahme von 10 Werktagen gesetzt hat und der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert hat (§ 640 Abs. 2 BGB). Das Werk gilt außerdem als abgenommen, sobald der Kunde es vorbehaltlos veröffentlicht, in Druck gibt, online stellt oder auf andere Weise produktiv nutzt.
(3) Ist der Kunde Verbraucher, gilt die Abnahme nach Ablauf derselben Frist nur dann als erfolgt, wenn Huck Media ihn zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme hingewiesen hat (§ 640 Abs. 2 Satz 2 BGB).
(4) Teilabnahmen in sich abgeschlossener Teilleistungen (z. B. Logo vor Corporate Design, Rohschnitt vor Feinschnitt, einzelne Clips einer Serie) sind zulässig.
§ 8 Termine und Fristen
(1) Termine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind. Andere Zeitangaben sind unverbindliche Planungswerte.
(2) Fest zugesagte Abgabe- und Veröffentlichungstermine gelten nur, wenn das vollständige schriftliche Briefing, alle benötigten Unterlagen und Daten des Kunden und, falls fällig, die Anzahlung (§ 9 Abs. 4) zu dem in Textform festgelegten Termin bei Huck Media eingegangen sind.
(3) Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen (insbesondere zu spät gelieferte Unterlagen oder Daten, verspätetes Feedback, fehlende Freigaben, Änderungswünsche oder eine Erweiterung des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfangs), verlängern sich die Fristen um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Huck Media ist für solche Verzögerungen nicht verantwortlich.
(4) Bei höherer Gewalt und anderen Störungen, die Huck Media nicht zu vertreten hat (z. B. Krankheit des Inhabers, Ausfall von Dienstleistern, Software- oder Plattformausfälle), verlängern sich Fristen angemessen. Huck Media informiert den Kunden unverzüglich in Textform. Dauert die Störung länger als 6 Wochen, können beide Seiten vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten.
§ 9 Vergütung, Zahlungsbedingungen, Verzug
(1) Es gilt die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung vereinbarte Vergütung. Preise auf der Website sind Einstiegspreise und unverbindliche Richtwerte (§ 3 Abs. 1).
(2) Preisangaben auf der Website sind unverbindliche Einstiegspreise (§ 3 Abs. 1). Maßgeblich ist der im Angebot genannte Preis; in Angeboten und Rechnungen werden Nettobetrag, Umsatzsteuer und Gesamtbetrag gesondert ausgewiesen. Verbrauchern nennt Huck Media im Angebot stets den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer.
(3) Nebenkosten und Fremdleistungen (§ 13), z. B. Lizenzen für Stock-Material, Musik und Schriften, Sprecherhonorare, Druck, Hosting und Domains, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Preis enthalten sind.
(4) Ab einem Auftragswert von 1.000 € ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung von 50 % der vereinbarten Vergütung fällig. Huck Media beginnt mit der Arbeit nach Eingang der Anzahlung. Für Teillieferungen und Teilleistungen kann eine gesonderte Abrechnung vereinbart werden; Abschlagszahlungen nach § 632a BGB bleiben zulässig.
(5) Rechnungen (im Kundenordner: „Belege“) sind spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Rechnungen werden elektronisch übermittelt (per E-Mail und/oder im Kundenordner); Formate nach gesetzlichen Vorgaben.
(6) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann Huck Media Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen. Diese betragen gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte und gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB (§ 288 Abs. 1 und 2 BGB). Gegenüber Unternehmern kommt die Pauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB hinzu. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(7) Bei Zahlungsverzug darf Huck Media weitere Leistungen aus dem betroffenen Auftrag und, gegenüber Unternehmern, aus anderen laufenden Aufträgen bis zum Zahlungseingang zurückhalten. Nach vorheriger Ankündigung in Textform darf Huck Media außerdem den Zugang zum Kundenordner auf Lesezugriff beschränken.
(8) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(9) Empfehlungsprogramm: Für die Vermittlung neuer Kunden zahlt Huck Media eine Provision nach den Angaben auf der Kontaktseite bzw. im Kundenordner unter „Provision“. Derzeit beträgt sie 10 % für Empfehlende, die noch keine Kunden sind, und 35 % für Bestandskunden. Sie gilt nur für den ersten bezahlten Auftrag des empfohlenen Kunden, nicht für Folgeaufträge. Wer einen Empfehlungslink öffentlich teilt, kennzeichnet ihn als „Empfehlungslink mit Provision“. Für Privatpersonen kann die Provision steuerpflichtig sein. Bemessungsgrundlage ist der Nettoauftragswert; die Provision wird nach Zahlungseingang des vermittelten Auftrags ausgezahlt.
§ 10 Urheberrecht, Nutzungsrechte, Referenzen
(1) Die von Huck Media erstellten Arbeitsergebnisse (Entwürfe, Grafiken, Logos, Layouts, Illustrationen, Fotografien, Animationen, Videos, 3D-Modelle, Kompositionen, Sounds, Website- und App-Designs usw.) sind, soweit die Voraussetzungen vorliegen, urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt bei Huck Media bzw. dem jeweiligen Urheber; übertragen werden nur Nutzungsrechte.
(2) Rechte erst nach vollständiger Zahlung: Das Projekt und alle damit verbundenen Rechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung bei Huck Media. Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung auf den Kunden über. Bis dahin darf der Kunde die Ergebnisse nur widerruflich zur Abstimmung nutzen. Eine Veröffentlichung oder sonstige Verwertung vor vollständiger Zahlung bedarf der Zustimmung von Huck Media in Textform.
(3) Umfang: Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den im Angebot bzw. Briefing vereinbarten Zweck sowie die dort genannten Medien und Kanäle.
(4) Ausschließliche Rechte: Bei Logos und Corporate Designs erhält der Kunde ein ausschließliches Nutzungsrecht, damit er das Zeichen als Marke verwenden und anmelden kann. Für andere Arbeitsergebnisse kann ein ausschließliches Nutzungsrecht gegen Aufpreis vereinbart werden. Das Recht von Huck Media zur Referenznutzung (Abs. 9) bleibt auch bei ausschließlichen Rechten vorbehalten.
(5) Ist der Umfang nicht ausdrücklich vereinbart, werden Rechte nur in dem Umfang eingeräumt, den der Vertragszweck erfordert (§ 31 Abs. 5 UrhG). Nutzungen darüber hinaus bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und gegebenenfalls einer zusätzlichen Vergütung.
(6) Bearbeitung: Änderungen, Bearbeitungen und Weiterentwicklungen der Arbeitsergebnisse durch den Kunden oder Dritte (auch mit KI-Werkzeugen) sind nur mit Zustimmung von Huck Media in Textform zulässig, soweit nicht ausdrücklich ein Bearbeitungsrecht eingeräumt wurde. Vorlagen, die der Kunde bestimmungsgemäß selbst befüllen soll (z. B. Social-Template-Sets, Story-/Reel-Templates), darf er im vorgesehenen Rahmen befüllen.
(7) Weitergabe: Die Übertragung oder Unterlizenzierung von Nutzungsrechten an Dritte bedarf der Zustimmung von Huck Media in Textform, es sei denn, sie ist für den vereinbarten Zweck erforderlich (z. B. Weitergabe an Druckerei, Programmierer oder Plattform). Entwürfe, nicht ausgewählte Varianten und Zwischenstände bleiben bei Huck Media; Rechte daran werden nicht eingeräumt.
(8) Namensnennung: Huck Media darf in branchenüblicher Weise als Urheber genannt werden (z. B. Credit im Abspann, „Design: Huck Media“ im Impressum oder in der Fußzeile einer Website, Bildnachweis), soweit dies gestalterisch und technisch möglich ist. Der Kunde darf eine vorhandene Nennung nicht ohne Zustimmung entfernen.
(9) Referenznutzung (vorbehalten): Huck Media behält sich vor, die für den Kunden erstellten Arbeitsergebnisse sowie Name, Marke und Logo des Kunden zur Eigenwerbung als Referenz zu nutzen. Das gilt insbesondere für die Website www.huck-media.de, das Portfolio, Präsentationen und Angebote, Wettbewerbe und die Social-Media-Kanäle von Huck Media (z. B. Instagram, Facebook, LinkedIn, X, Threads, WhatsApp-Status), einschließlich Making-of-, Vorher/Nachher- und Ausschnitt-Darstellungen und kurzer Begleittexte. Vor der Veröffentlichung durch den Kunden zeigt Huck Media Arbeitsergebnisse nur mit seiner Zustimmung. Als vertraulich gekennzeichnete Inhalte und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht Huck Media nicht. Sind auf Referenzen Personen erkennbar, setzt die Veröffentlichung deren Einwilligung voraus; der Kunde teilt mit, wenn Einwilligungen auf bestimmte Kanäle beschränkt sind.
(10) Widerspruch und White Label: Der Kunde kann der Referenznutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen oder sie beschränken (z. B. erst nach dem Launch). Bereits veröffentlichte Beiträge entfernt Huck Media dann innerhalb von 14 Tagen, soweit technisch möglich; für Inhalte, die Dritte geteilt oder weiterverbreitet haben, besteht kein Löschanspruch gegen Huck Media. Wünscht der Kunde schon bei Auftragserteilung, dass Huck Media die Arbeitsergebnisse überhaupt nicht als Referenz nutzt und nicht als Urheber genannt wird (White Label), erhöht sich die Vergütung um 20 %.
§ 11 Material des Kunden, Freistellung
(1) Der Kunde versichert, dass er an allen Materialien, die er Huck Media zur Verfügung stellt (z. B. Texte, Fotos, Videos, Musik, Logos, Marken, Schriften, Personenaufnahmen, Daten), die erforderlichen Rechte besitzt. Er versichert außerdem, dass ihre Nutzung im Rahmen des Auftrags und der Referenznutzung (§ 10 Abs. 9) keine Rechte Dritter verletzt, insbesondere keine Urheber-, Leistungsschutz-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte (z. B. fehlende Einwilligungen abgebildeter Personen).
(2) Der Kunde ist für Inhalt und Richtigkeit seiner Materialien und Angaben (z. B. Produktangaben, Preise, Pflichtangaben, Werbeaussagen) selbst verantwortlich. Huck Media prüft nicht, ob das gelieferte Material frei von Rechten Dritter ist.
(3) Der Kunde stellt Huck Media von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Rechtsverletzung durch vom Kunden gelieferte Materialien oder durch Vorgaben des Kunden geltend gemacht werden, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, wenn der Kunde die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat. Huck Media informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche.
(4) Huck Media darf die Bearbeitung von Material ablehnen, das offensichtlich rechtswidrig, diskriminierend oder jugendgefährdend ist oder dem Ansehen von Huck Media schaden kann.
§ 12 Einsatz von KI-Werkzeugen
(1) Huck Media setzt generative KI und KI-gestützte Werkzeuge transparent und gezielt ein, z. B. für Ideen, Varianten, Bild- und Videogenerierung, Upscaling, Freistellung, Retusche, Tonbereinigung oder Texte. Auswahl, Nachbearbeitung und Finish übernimmt Huck Media („Varianten schnell, Finish menschlich“). Huck Media bleibt für die Arbeitsergebnisse verantwortlich, auch wenn KI eingesetzt wird. Auf Nachfrage teilt Huck Media mit, ob und in welchem Umfang KI für ein Arbeitsergebnis eingesetzt wurde.
(2) Ausschluss durch den Kunden: Der Kunde kann den Einsatz von KI-Werkzeugen vor Beginn des Auftrags in Textform ganz oder für bestimmte Leistungen ausschließen. Führt der Ausschluss zu Mehraufwand, kann sich die Vergütung ändern; Huck Media teilt dies vor Auftragsbeginn mit. Bei Leistungen, die ausdrücklich als KI-Leistungen angeboten werden (z. B. KI-Bild, generatives Video, KI-Character), ist der Einsatz von KI Vertragsinhalt.
(3) Rein KI-generierte Inhalte sind nach derzeitiger Rechtslage in Deutschland möglicherweise nicht urheberrechtlich geschützt. Huck Media räumt Nutzungsrechte daher nur ein, soweit Schutzrechte bestehen bzw. soweit Huck Media nach den Bedingungen des jeweiligen KI-Anbieters dazu berechtigt ist. Exklusivität gegenüber Dritten kann für solche Inhalte nicht garantiert werden.
(4) Huck Media verwendet KI-Werkzeuge mit der gebotenen Sorgfalt und achtet darauf, keine erkennbar geschützten fremden Werke, Marken oder Personen nachzubilden. Vertrauliche Unterlagen und personenbezogene Daten des Kunden gibt Huck Media nur dann in KI-Werkzeuge ein, wenn dies für den Auftrag erforderlich ist und der Anbieter die Daten nicht für eigenes Training verwendet, oder wenn der Kunde zugestimmt hat.
(5) Soweit für KI-generierte oder KI-veränderte Inhalte gesetzliche Kennzeichnungspflichten oder Kennzeichnungsregeln von Plattformen bestehen, weist Huck Media auf die KI-Anteile hin. Die Kennzeichnung bei der Veröffentlichung übernimmt der Kunde.
§ 13 Fremdleistungen und Lizenzen Dritter
(1) Fremdleistungen und Lizenzen Dritter, insbesondere Stockfotos, Stockvideos, 3D-Assets, Musik- und Sound-Lizenzen, Schriften (Fonts), Plugins, Software, Sprecher, Druck, Hosting und Domains, beschafft Huck Media nur nach Absprache.
(2) Huck Media kann solche Leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden beauftragen oder im eigenen Namen auf Rechnung des Kunden einkaufen und weiterberechnen. Beim Einkauf im eigenen Namen berechnet Huck Media auf die Fremdkosten einen Handling-Aufschlag von 15 %.
(3) Für Fremdlizenzen gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen des jeweiligen Anbieters (z. B. Beschränkungen für Auflage, Reichweite, Werbung, Weiterverkauf oder Einbindung in Apps). Huck Media weist auf wesentliche Einschränkungen hin; der Kunde muss diese Bedingungen einhalten. Für eigene Nutzungen von Schriften (z. B. Bearbeitung von Vorlagen auf eigenen Rechnern oder Einbindung in die eigene Website) muss der Kunde gegebenenfalls eigene Lizenzen erwerben.
(4) Bei Musik in Videos können Plattformen (z. B. YouTube, Instagram, TikTok) Inhalte trotz gültiger Lizenz automatisch beanstanden (Content-ID). Huck Media unterstützt bei der Klärung, haftet aber nicht für Entscheidungen der Plattformen.
(5) Eigenkompositionen von Huck Media (z. B. Musikkomposition, Jingles, Sonic Logos) sind keine Fremdleistungen; für sie gilt § 10.
(6) Vergütungen an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA), die für die Nutzung von Musik anfallen, trägt der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 14 Websites und Apps
(1) Bei Webdesign- und App-Design-Leistungen schuldet Huck Media, sofern nicht anders vereinbart, das Design (z. B. Layouts, Screens, Komponenten, Prototypen, Styleguides, Handoff-Pakete). Technische Umsetzung, Programmierung, CMS-Einrichtung, Backend-Anbindung, App-Store-Veröffentlichung und Suchmaschinenplatzierung sind nicht geschuldet. Klickbare Prototypen dienen der Abstimmung und sind nicht für den Livebetrieb bestimmt.
(2) Übernimmt Huck Media aufgrund einer gesonderten Vereinbarung auch die Umsetzung, schuldet Huck Media die Funktion in den Browsern Chrome, Firefox, Safari und Edge in der jeweils bei Abnahme aktuellen Version auf Desktop und Mobilgeräten.
(3) Hosting, Domains, E-Mail-Postfächer und SSL-Zertifikate beauftragt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart, selbst bei einem Anbieter seiner Wahl. Vermittelt oder verwaltet Huck Media solche Leistungen, gelten die Bedingungen des jeweiligen Anbieters; Huck Media haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste oder Preisänderungen des Anbieters.
(4) Wartung, Updates, Sicherheitsupdates, Backups, Monitoring, Inhaltspflege und Anpassungen an spätere Rechtsänderungen oder neue Browser- und Betriebssystemversionen sind nach der Abnahme nicht geschuldet, sofern kein gesonderter Wartungs- oder Betreuungsvertrag geschlossen wurde. Für Verbraucher gilt ergänzend § 22 Abs. 5.
(5) Die rechtlichen Pflichtinhalte der Website des Kunden (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-/Consent-Lösung, Barrierefreiheit, AGB, Widerrufsbelehrung) liegen in seiner Verantwortung. Huck Media gestaltet die entsprechenden Elemente (z. B. Consent-UI, Accessibility-Pass), erstellt oder prüft aber keine Rechtstexte.
(6) Zugangsdaten, die der Kunde überlässt (z. B. zu CMS, Hosting, Social-Media-Konten), verwendet Huck Media nur für den Auftrag. Der Kunde sollte nach Möglichkeit eigene, eingeschränkte Zugänge für Huck Media einrichten und die Zugangsdaten nach Projektende ändern.
§ 15 Kundenordner (Online-Kundenbereich)
(1) Huck Media stellt Kunden während der Zusammenarbeit einen passwortgeschützten Online-Bereich zur Verfügung („Kundenordner“, https://www.huck-media.de/kunden/). Er kann insbesondere folgende Funktionen umfassen: Dateien (Upload/Download), Nachrichten, E-Mail (Webmail für vom Kunden eingebundene Postfächer), Belege (Rechnungen und Zahlungsbelege), Projekte mit Status und Feedback, Kalender und Kontakte sowie gegebenenfalls Notizen, Erinnerungen und den persönlichen Empfehlungslink („Provision“). Der Funktionsumfang kann sich ändern; einen Anspruch auf bestimmte Funktionen hat der Kunde nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
(2) Während laufender Aufträge ist der Kundenordner ohne zusätzliche Vergütung nutzbar. Er wird laufend weiterentwickelt („Beta“). Huck Media bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, schuldet aber keine bestimmte Verfügbarkeit; Wartungsarbeiten, Updates und Störungen können zu Unterbrechungen führen.
(3) Zugang: Die Zugangsdaten erhält der Kunde schriftlich von Huck Media. Der Kunde hält sie geheim, gibt sie nicht an Unbefugte weiter, verwendet ein sicheres Passwort und informiert Huck Media unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch. Vor der ersten Nutzung bestätigt der Kunde im Kundenordner die Datenschutzhinweise und den Auftragsverarbeitungsvertrag (§ 19 Abs. 2); ohne diese Bestätigung ist keine Nutzung möglich.
(4) Rollen und Leserechte: Der Kunde sieht nur seine eigenen Inhalte. Bestimmte Inhalte stellt Huck Media nur zum Lesen bereit (z. B. von Huck Media angelegte Kalendereinträge, Projekte und Projektstatus, Belege, archivierte Accounts). Einen Anspruch darauf, solche Inhalte im Kundenordner zu bearbeiten oder zu löschen, hat der Kunde nicht; seine gesetzlichen Rechte nach der DSGVO bleiben unberührt (§ 19).
(5) Inhalte des Kunden: Der Kunde ist für die von ihm hochgeladenen Dateien und Nachrichten verantwortlich. Er lädt keine rechtswidrigen Inhalte, keine Schadsoftware und keine Daten hoch, zu deren Weitergabe er nicht berechtigt ist. Huck Media darf Dateien, die offensichtlich gegen diese Regeln verstoßen, sperren oder entfernen und kann Speicherplatz und Dateigrößen angemessen begrenzen.
(6) Keine Archivfunktion, eigene Datensicherung: Der Kundenordner dient der Zusammenarbeit und dem Austausch, nicht der Archivierung. Der Kunde muss alle für ihn wichtigen Dateien, Arbeitsergebnisse, Nachrichten und Belege regelmäßig herunterladen und selbst sichern. Huck Media erstellt Datensicherungen nach eigenem Ermessen, schuldet aber keine Wiederherstellung von Kundendaten. Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten für Rechnungen (z. B. nach GoBD) erfüllt der Kunde selbst; die Bereitstellung im Kundenordner ersetzt keine eigene revisionssichere Archivierung.
(7) E-Mail-Modul: Bindet der Kunde ein eigenes E-Mail-Postfach (z. B. per IMAP/SMTP) in den Kundenordner ein, gilt zusätzlich:
- Das E-Mail-Modul ist eine Komfortfunktion zum Lesen und Versenden. Maßgeblich ist stets das Postfach beim E-Mail-Anbieter des Kunden; der Kundenordner ist weder Backup noch Archiv.
- Aktionen im Kundenordner (z. B. als gelesen markieren, verschieben, senden) wirken direkt im Postfach beim Anbieter. Das Löschen von E-Mails ist für Kunden im Kundenordner absichtlich deaktiviert.
- Der Kunde ist für die Zugangsdaten seines Postfachs, die Einstellungen beim Anbieter und eine eigene Sicherung seiner E-Mails verantwortlich. Er stellt sicher, dass er zur Einbindung des Postfachs berechtigt ist.
- Huck Media haftet nicht für Datenverluste, Fehlzustellungen oder Verzögerungen, die durch den E-Mail-Anbieter, falsche Zugangsdaten, Einstellungen des Kunden oder Übertragungsstörungen entstehen; § 17 bleibt unberührt.
- Vor der ersten Nutzung des E-Mail-Moduls bestätigt der Kunde einen Hinweis zum Risiko von Datenverlust.
(8) Zugriff durch Huck Media: Als Betreiber hat Huck Media technisch Zugriff auf die im Kundenordner gespeicherten Daten. Huck Media nutzt diesen Zugriff nur, soweit dies für den Auftrag, die Wartung, die Sicherheit oder die Fehlerbehebung erforderlich ist. Für personenbezogene Daten, die Huck Media dabei im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt § 19 Abs. 2.
(9) Ende der Nutzung: Der Kundenordner bleibt nach Abschluss des letzten Projekts 3 Monate lang zugänglich. Danach darf Huck Media den Zugang sperren und die Daten löschen, nachdem Huck Media die Löschung mindestens 4 Wochen vorher in Textform angekündigt hat, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Eine längere Bereitstellung ist gegen gesonderte Vergütung möglich. Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten vorher herunterzuladen.
(10) Huck Media darf den Zugang vorübergehend sperren, wenn der Verdacht eines Missbrauchs oder einer Sicherheitsgefährdung besteht, oder ihn nach § 9 Abs. 7 beschränken.
§ 16 Gewährleistung (Mängelrechte)
(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
(2) Mängel sind in Textform und so genau wie möglich zu beschreiben. Nur Unternehmer: Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der jeweiligen Arbeitsergebnisse in Textform zu rügen; für Kaufleute gilt § 377 HGB, soweit anwendbar. Bei verspäteter Rüge offensichtlicher Mängel sind Mängelansprüche insoweit ausgeschlossen; § 17 Abs. 1 bleibt unberührt.
(3) Huck Media hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung nach Wahl von Huck Media). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern, zurücktreten oder Schadensersatz nach § 17 verlangen.
(4) Insbesondere folgende Fälle sind kein Mangel:
- Abweichungen, die auf Vorgaben oder Materialien des Kunden beruhen
- Geschmacksfragen im Rahmen der Gestaltungsfreiheit (§ 4 Abs. 2)
- geringe, technisch bedingte Farbabweichungen zwischen Bildschirm und Druck
- Darstellungsunterschiede auf verschiedenen Geräten, Browsern oder Plattformen
- nachträgliche Änderungen von Plattformen, Software oder Rechtslage
- Fehler, die durch Änderungen des Kunden oder Dritter entstehen
(5) Druckfreigabe: Gibt der Kunde Druckdaten frei, übernimmt er die Verantwortung für ihre Richtigkeit (insbesondere Texte, Maße, Pflichtangaben). Für Fehler, die im freigegebenen Stand erkennbar waren, haftet Huck Media nicht.
(6) Verjährung (nur Unternehmer): Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme bzw. Übergabe. Das gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 17 Abs. 1 und 2 und nicht bei Arglist. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 17 Haftung
(1) Huck Media haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Nur Unternehmer: Im Fall von Abs. 2 ist die Haftung außerdem je Schadensfall auf den Auftragswert des betroffenen Auftrags begrenzt, mindestens jedoch auf 5.000 €; die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist in diesem Fall ausgeschlossen.
(5) Für den Verlust von Daten haftet Huck Media nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden (§ 15 Abs. 6 und 7) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Das gilt nicht in den Fällen von Abs. 1.
(6) Huck Media haftet nicht für Inhalte und Materialien des Kunden (§ 11), für die rechtliche Zulässigkeit der Verwendung der Arbeitsergebnisse durch den Kunden (§ 4 Abs. 6), für Entscheidungen von Plattformen (z. B. Sperrungen, Reichweite, Content-ID) und nicht für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg (z. B. Reichweite, Klicks, Umsatz, Conversion), es sei denn, dies ist ausdrücklich zugesichert. Abs. 1 bleibt unberührt.
(7) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen und Vertreter von Huck Media.
§ 18 Vertraulichkeit
(1) Beide Seiten behandeln alle Informationen vertraulich, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, insbesondere Geschäftsgeheimnisse, unveröffentlichte Produkte und Kampagnen sowie Zugangsdaten. Die Pflicht gilt für 2 Jahre über das Vertragsende hinaus.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder ohne Verstoß gegen diese Pflicht bekannt werden, die der empfangenden Seite bereits bekannt waren oder die aufgrund gesetzlicher Pflichten oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Referenznutzung nach § 10 Abs. 9 bleibt unberührt, soweit dabei keine vertraulichen Informationen offengelegt werden. Gewünschte Sperrfristen (z. B. bis zum Produktlaunch) teilt der Kunde in Textform mit.
(4) Auf Wunsch schließen die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA).
§ 19 Datenschutz
(1) Huck Media verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nach den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung unter https://www.huck-media.de/impressum.html (Abschnitt „Datenschutz“).
(2) Soweit Huck Media im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet (z. B. Kundendaten, E-Mails oder Kontakte im Kundenordner, Personenaufnahmen, Newsletter-Listen), schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Für den Kundenordner stellt Huck Media den Auftragsverarbeitungsvertrag im Kundenordner bereit (https://www.huck-media.de/kunden/avv.php); der Kunde bestätigt ihn dort vor der Nutzung und erneut bei jeder neuen Fassung.
§ 20 Laufzeit und Kündigung
(1) Einzelaufträge (Werkverträge) enden mit vollständiger Erbringung und Bezahlung der Leistung. Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung (§ 648 BGB), steht Huck Media die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu. Dabei gilt die gesetzliche Vermutung, dass Huck Media 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil entfallenden Vergütung zustehen. Bereits erbrachte Leistungen werden vollständig vergütet. Nutzungsrechte entstehen nur an bezahlten Leistungen.
(2) Abos (§ 4 Abs. 7) und andere Dauerschuldverhältnisse (z. B. laufende Social-Media-Betreuung oder Wartung) haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Sie können mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Wird nicht gekündigt, laufen sie auf unbestimmte Zeit weiter und sind dann jederzeit mit einer Frist von 1 Monat kündbar.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Huck Media liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist, wiederholt oder schwerwiegend gegen Mitwirkungspflichten verstößt oder den Kundenordner missbräuchlich nutzt.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform.
(5) Kann ein Verbraucher einen Dauervertrag über die Website von Huck Media abschließen, stellt Huck Media eine Kündigungsschaltfläche nach § 312k BGB bereit.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(2) Erfüllungsort ist der Sitz von Huck Media in Sasbach. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Achern: zuständig ist das Amtsgericht Achern bzw., soweit das Landgericht zuständig ist, das Landgericht Baden-Baden. Huck Media darf auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
(3) Sprachfassungen: Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Rechtlich verbindlich ist allein die deutsche Fassung; die englische Fassung dient nur der Information. Bei Abweichungen oder Auslegungsfragen geht die deutsche Fassung vor.
(4) Verbraucherstreitbeilegung: Huck Media ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilzunehmen.
(5) Änderungen dieser AGB: Huck Media kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Bei laufenden Abos und anderen Dauerschuldverhältnissen kündigt Huck Media Änderungen mindestens 6 Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform an und weist auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines Schweigens hin. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten die Änderungen ab dem angekündigten Zeitpunkt. Widerspricht er, gelten die bisherigen AGB weiter; beide Seiten können das Vertragsverhältnis dann mit der Frist nach § 20 Abs. 2 kündigen. Wesentliche Vertragsinhalte (Leistungsumfang, Preis, Laufzeit) werden auf diesem Weg nicht geändert.
(6) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung (§ 306 Abs. 2 BGB).
§ 22 Besondere Bestimmungen für Verbraucher
(1) Dieser Abschnitt gilt nur für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB).
(2) Widerrufsrecht: Verträge mit Huck Media werden in der Regel ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen (E-Mail, Kundenordner, WhatsApp, Website). Verbrauchern steht daher ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB in Verbindung mit § 355 BGB zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung in Anhang 1; das Muster-Widerrufsformular steht in Anhang 2. Huck Media stellt beides vor Vertragsschluss in Textform zur Verfügung.
(3) Vorzeitiger Leistungsbeginn: Wünscht der Verbraucher, dass Huck Media vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, muss er dies ausdrücklich verlangen. Widerruft er danach, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen (§ 357a Abs. 2 BGB). Bei Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht, wenn Huck Media die Leistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher vorher ausdrücklich zugestimmt und seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat (§ 356 Abs. 4 BGB). Für digitale Inhalte gilt § 356 Abs. 5 BGB.
(4) Können Verträge über die Website von Huck Media online geschlossen werden, stellt Huck Media die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion bereit.
(5) Digitale Produkte: Für Verträge über digitale Inhalte oder digitale Dienstleistungen (z. B. Dateien, Websites, Apps, Kundenordner) gelten gegenüber Verbrauchern ergänzend die §§ 327 ff. BGB, einschließlich der gesetzlichen Aktualisierungspflicht (§ 327f BGB). § 14 Abs. 4 gilt insoweit nur eingeschränkt.
(6) Gegenüber Verbrauchern gelten nicht: § 1 Abs. 6, § 7 Abs. 2, § 16 Abs. 2 Sätze 2 und 3 und Abs. 6 Sätze 1 und 2, § 17 Abs. 4 sowie § 9 Abs. 6 Satz 3 (Pauschale). Im Angebot werden Verbrauchern Gesamtpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben.
(7) Die gesetzlichen Informationspflichten (Art. 246a EGBGB) erfüllt Huck Media im Angebot.
Anhang 1: Widerrufsbelehrung (für Verbraucher)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Huck Media, Inhaber Nicolas Huck, Schlesierweg 19, 77880 Sasbach, Deutschland, Telefon: +49 176 43906380, E-Mail: nicolas@huck-media.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anhang 2: Muster-Widerrufsformular (Anlage 2 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB)